Rechtsprechung
RG, 18.07.1938 - 2 D 301/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Daß eine Eisenbahnschranke offensteht, befreit den Kraftfahrer, der den Bahnübergang benutzen will, nicht ohne weiteres von der Pflicht, sich rechtzeitig davon zu überzeugen, daß sich kein Eisenbahnzug in gefahrdrohender Weise nähert.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 286
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.09.1951 - 4 StR 422/51
Rechtsmittel
Die Annahme einer fortgesetzten Hehlerei steht der eines gewerbsmässigen Handelns nicht entgegen (RGSt 72, 286). - BGH, 19.07.1955 - 5 StR 238/55
Rechtsmittel
Bundesgerichtshofs anerkannt (RGSt 72, 286; BGH NJW 1953, 955). - BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53
Rechtsmittel
Gesamtvorsatz und der Wille, gewerbsmässig zu hehlen, können im einzelnen Falle zusammentreffen (RGSt 58, 19; 72, 286). - BGH, 05.06.1951 - 2 StR 177/51
Rechtsmittel
Es bestehen auch keine rechtlichen Bedenken gegen die Annahme, dass mehrere gewohnheitsmässige Taten der Kuppelei im Fortsetzungszusammenhang stehen können (RGSt 72, 286).